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   LSG Schleswig-Holstein, 28.09.2011 - L 9 SO 37/10   

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https://dejure.org/2011,12214
LSG Schleswig-Holstein, 28.09.2011 - L 9 SO 37/10 (https://dejure.org/2011,12214)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28.09.2011 - L 9 SO 37/10 (https://dejure.org/2011,12214)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. September 2011 - L 9 SO 37/10 (https://dejure.org/2011,12214)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für die konduktive mehrfachtherapeutische Förderung - Petö-Therapie - nach dem SGB XII

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 32/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 28.09.2011 - L 9 SO 37/10
    Zu den Hilfsmitteln hat das Bundessozialgericht (BSG) ausgeführt (Urteil vom 19. Mai 2009 - B 8 SO 32/07 R), dass "andere" Hilfsmittel im Sinne von § 55 Abs. 2 Nr. 1 SGB IX über die Aufgabenbestimmung nach § 31 SGB IX hinaus der gesamten Alltagsbewältigung dienten.

    Ihre Zweckbestimmung überschneide sich dabei zwangsläufig mit der des Hilfsmittels im Sinne von § 31 SGB IX (BSG, Urteil vom 19. Mai 2009 - B 8 SO 32/07 R, recherchiert bei juris, Rn. 17).

  • LSG Baden-Württemberg, 18.11.2010 - L 7 SO 6090/08

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 28.09.2011 - L 9 SO 37/10
    Die Möglichkeit einer Förderung knüpft an die Aussicht auf Erfolg an und bedingt einen auf die einzelne Person zugeschnittenen individuellen Prüfungsmaßstab (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 18. November 2010 - L 7 SO 6090/08 -, recherchiert bei juris, Rn. 30 m.w.N.).

    Für Hilfen außerhalb des Kernbereichs der pädagogischen Arbeit kann dagegen - wie sich bereits aus dem Wortlaut des § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII ergibt - ein ergänzender Eingliederungsbedarf bestehen (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 18. November 2010, a.a.O., Rn. 34).

  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 19/08 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Petö-Therapie - kein Leistungsausschluss

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 28.09.2011 - L 9 SO 37/10
    Dem folgend hat das BSG (Urteil vom 29. September 2009 - B 8 SO 19/08 R, recherchiert bei juris, Rn. 21) ebenfalls entschieden, dass Zwecksetzung der Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft mit der Zwecksetzung der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht identisch sei und insbesondere die Leistungen nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII der Erleichterung des Schulbesuchs dienen könne und somit über die Zwecke der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehende Ziele verfolge.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2011 - L 9 SO 11/08

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 28.09.2011 - L 9 SO 37/10
    Auch wenn durch diese Therapie medizinische Erfolge erzielt worden sein sollten, steht dies der vollständigen Kostenübernahme durch die Beklagte nicht entgegen (vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. Februar 2011 - L 9 SO 11/08).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2007 - L 5 KR 45/07

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 28.09.2011 - L 9 SO 37/10
    In einem weiteren Verfahren des Klägers wegen Übernahme der Kosten für die Petö-Therapie gegen die Deutsche Angestellten-Krankenkasse, bei der er gesetzlich versichert ist, wurde die Klage mit Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 25. Juni 2010 (S 5 KR 45/07) abgewiesen.
  • LSG Schleswig-Holstein, 27.02.2013 - L 9 SO 17/11

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Petö-Therapie - Zuständigkeit sowohl des

    Der Senat hat bereits mit Urteil vom 28. September 2011 (Az.: L 9 SO 37/10) ausgeführt:.

    Als Anspruchsgrundlage kommen insoweit für die Anerkennung als soziale Rehabilitation § 54 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII i. V. m. § 12 Nr. 1 Eingliederungshilfeverordnung in Betracht (Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 28. September 2011 - L 9 SO 37/10 -, m. w. N.) bzw. § 55 Abs. 2 SGB IX und insbesondere § 55 Abs. 2 Nr. 3 SGB IX (BSG, Urteil vom 29. September 2009 - B 8 SO 19/08 R -, recherchiert bei juris, Rdn. 18), bzw. § 55 Abs. 2 Nr. 2 und 7 (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. August 2012 - L 20 SO 25/09 -, recherchiert bei juris, Rdn. 56).

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